Mit der Metallsonde unterwegs in Niedersachsen – Sondengänger als Helfer der Archäologie

Das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz sieht in § 12 vor, dass die gezielte Suche nach archäologischen Funden mit Metalldetektoren genehmigungspflichtig ist. Die Genehmigungspflicht gilt auch für Detektorgänger, die nicht ausdrücklich nach archäologischen Funden suchen, denn § 13 des Gesetzes sieht eine Genehmigungspflicht auch dann vor, wenn jemand an einer Stelle suchen will, von der er annehmen muss, dass sich dort archäologische Funde befinden.

In Niedersachsen gibt es seit einigen Jahren ein Verfahren zur Qualifizierung von Sondengängern, das auf vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Archäologen und den Suchern abzielt. Bevor eine Suchgenehmigung er teilt werden kann, ist eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Archäologen notwendig. Danach ist ein kostenloser Qualifizierungskurs bei der Landesarchäologie zu absolvieren, der in einen Theorie- und Praxisteil gegliedert ist. Anschließend kann durch die Untere Denkmalschutzbehörde eine Suchgenehmigung für ein bestimmtes Areal erteilt werden.

Jochen Brandt und Daniel Nösler haben im Auftrag der Archäologischen Kommission für Niedersachsen die Broschüre „Mit der Metallsonde unterwegs in Niedersachsen – Sondengänger als Helfer der Archäologie“ erstellt, in der alles Wissenswertezur Suche mit dem Metalldetektor in Niedersachsen zusammengefasst ist. Die Herausgabe wurde durch die finanzielle Unterstützung des Landkreises Stade und des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur ermöglicht.

Die gedruckte Broschüre ist bei den Unteren Denkmalschutzbehörden sowie beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege erhältlich und kann hier heruntergeladen werden.